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   FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07   

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https://dejure.org/2008,15996
FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07 (https://dejure.org/2008,15996)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2008 - 6 K 10/07 (https://dejure.org/2008,15996)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2008 - 6 K 10/07 (https://dejure.org/2008,15996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AStG § 11 Abs. 2 a.F.; ; AO § 37 Abs. 1; ; AO § 236

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG (a.F.) § 11 Abs. 2; AO § 236
    Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.2006 - I R 122/04

    Unverzinslichkeit des Erstattungsbetrages gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07
    Das Urteil des BFH vom 26.04.2006 (I R 122/04, BStBl. II 2006, 737) stehe diesem Gesetzesverständnis nicht entgegen.

    Der Bundesfinanzhof hat dazu - wenn auch bezogen auf § 233a AO - in seinem Urteil vom 26.04.2006 (I R 122/04, BStBl. II 2006, 737) ausgeführt: Zwar treffe es zu, dass im Rahmen des Verfahrens gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F. (i.V.m. § 37 Abs. 1 AO 1977) infolge eines Ausschüttungsüberhangs jene Körperschaftsteuer erstattet werde, welche zuvor aufgrund der Hinzurechnung gemäß §§ 7 ff. AStG als Ausschüttungsfiktion gegen den Steuerpflichtigen festgesetzt worden sei.

    Insbesondere kommt der Streitsache keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich das Ergebnis - vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 26.04.2006, I R 122/04, BStBl. II 2006, 737 - unmittelbar aus dem Gesetzt ergibt.

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01

    Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07
    Diese wurde mit Urteil des erkennenden Senats vom 09.03.2004 abgewiesen (Aktz.: VI 279/01).

    Dem Gericht lagen neben der Rechtsbehelfsakte "Prozesszinsen" die Gerichtsakten zu den Verfahren VI 279/01 und 6 K 227/05 vor.

  • BFH, 07.09.2005 - I R 52/04

    "Entrichtung" der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer gemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07
    Auf die Revision der Klägerin hin hob der Bundesfinanzhof (BFH, Aktz.: I R 52/04) das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich des Streitjahres 1995 mit Entscheidung vom 07.09.2005 auf und verwies den Rechtsstreit insoweit zurück an das Finanzgericht.
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