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FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07 |
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AStG (a.F.) § 11 Abs. 2; AO § 236
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge
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Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.04.2006 - I R 122/04
Unverzinslichkeit des Erstattungsbetrages gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.
Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07
Das Urteil des BFH vom 26.04.2006 (I R 122/04, BStBl. II 2006, 737) stehe diesem Gesetzesverständnis nicht entgegen.Der Bundesfinanzhof hat dazu - wenn auch bezogen auf § 233a AO - in seinem Urteil vom 26.04.2006 (I R 122/04, BStBl. II 2006, 737) ausgeführt: Zwar treffe es zu, dass im Rahmen des Verfahrens gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F. (i.V.m. § 37 Abs. 1 AO 1977) infolge eines Ausschüttungsüberhangs jene Körperschaftsteuer erstattet werde, welche zuvor aufgrund der Hinzurechnung gemäß §§ 7 ff. AStG als Ausschüttungsfiktion gegen den Steuerpflichtigen festgesetzt worden sei.
Insbesondere kommt der Streitsache keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich das Ergebnis - vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 26.04.2006, I R 122/04, BStBl. II 2006, 737 - unmittelbar aus dem Gesetzt ergibt.
- FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01
Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung
Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07
Diese wurde mit Urteil des erkennenden Senats vom 09.03.2004 abgewiesen (Aktz.: VI 279/01).Dem Gericht lagen neben der Rechtsbehelfsakte "Prozesszinsen" die Gerichtsakten zu den Verfahren VI 279/01 und 6 K 227/05 vor.
- BFH, 07.09.2005 - I R 52/04
"Entrichtung" der auf Hinzurechnungsbeträge entfallenden Körperschaftsteuer gemäß …
Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2008 - 6 K 10/07
Auf die Revision der Klägerin hin hob der Bundesfinanzhof (BFH, Aktz.: I R 52/04) das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich des Streitjahres 1995 mit Entscheidung vom 07.09.2005 auf und verwies den Rechtsstreit insoweit zurück an das Finanzgericht.